Virtual und Augmented Realityist eine Technologie, die es dem Nutzer ermöglicht, eine vollständig computergenerierte Welt oder die echte Umgebung um virtuelle Inhalte modifiziert wahrzunehmen. In dieser Arbeit werden zwei zentrale Funktionen dieser Technologie aus datenschutzrechtlicher Perspektive untersucht: das Bewegungstracking bei Virtual Reality und die kamerabasierte Umgebungserfassung bei Augmented Reality. Im ersten Teil wird die Kategorie der Daten untersucht, die durch das Bewegungstracking verarbeitet werden. Vorgeschlagen wird das Konzept einer Zwei-Stufen-Einwilligung, das dabei durch den Grundsatz des Privacy-by-Designs gestützt wird. Die Umgebungserfassung ist eine allgegenwärtige Verarbeitung im öffentlichen Raum, von der eine Vielzahl von Grundrechtsträgern betroffen sind und mit der zugleich eine Vielzahl von Grundrechtsträgern ihre Interessen wahrnehmen. Unterbreitet werden mögliche Lösungsansätze de lege ferenda, um eine allgegenwärtige Datenverarbeitung zu rechtfertigen. Am Beispiel der datenschutzfreundlichen Technikgestaltung bei Augmented Reality wird aufgezeigt, dass diese unerlässlich ist, um eine allgegenwärtige Datenverarbeitung grundrechtskonform einzusetzen.