Die Frage, welche externen Rechtsfolgen innerverbandliche Satzungsverstöße bzw. unzulässige Satzungsgestaltungen von Tarifvertragsparteien – insbesondere gegenüber dem tariflichen Gegenspieler – nach sich ziehen, wird im kollektiven Arbeitsrecht unter verschiedenen Gesichtspunkten virulent. Einer umfassenden Erörterung sind die externen Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Innenrecht der Tarifvertragsparteien bisher gleichwohl noch nicht zugeführt worden. Die dahingehende rechtswissenschaftliche Diskussion und Judikatur erschöpfen sich vielmehr in einer punktuellen, fallgruppenorientierten Betrachtung. Die Verfasserin arbeitet diese Fragestellung – unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Kasuistik – fallgruppenübergreifend auf und führt sie einer allgemeinverbindlicheren Antwort zu.