„Werte sind die Triebfeder jeder Normierung, die Norm der zu Verbindlichkeit geronnene Wert.“ – Die Schrift analysiert das Verhältnis von Werten und Normen in einer bisher so nicht gekannten Breite und Tiefe. Dabei werden grundlegende Fragestellungen der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie mittels einer allgemeinen Theorie über Werte und Wertvorstellungen, Wertdenken und Wertsprache beantwortet und zu einem geschlossenen Gedankengebäude zusammengefügt. Der Verfasser positioniert sich dabei konsequent als Subjektivist und Relativist, indem er zunächst absolute und objektive Werttheorien als unbeweisbar zurückweist und dann hierauf aufbauend eine nur relative Begründbarkeit von Rechts- und Moralnormen postuliert. Das Ergebnis ist ein gemäßigt rechtspositivistischer Ansatz, der in der Gerechtigkeit zwar keine notwendige begriffliche Komponente des Rechts sieht, diese aber zur Zielgröße von Rechtsetzung und Rechtsanwendung erklärt.