Till Markus untersucht die Bedeutung der Rechtsvergleichung für das Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung, Bestimmung und Anwendung seiner drei primären Rechtsquellen. Aufbauend auf einer Rekonstruktion der Entscheidungspraxis verschiedener internationaler Gerichte sowie ausgewählter Arbeiten der Völkerrechtskommission entwickelt er den Grundriss einer Methodik der Rechtsvergleichung im Völkerrecht. Die Untersuchung basiert auf der Annahme, dass methodisch angeleitete Rechtsvergleiche einen Beitrag zur Effektuierung und Ordnung des Völkerrechts leisten, indem sie das Maß an Rationalität, dogmatischer Klarheit und Legitimität völkerrechtlicher Vertragsgestaltung und gerichtlicher Entscheidungsfindung steigern.