Die Rechtsgeschichte gliedert sich in zahlreiche Einzelfächer, wobei der Einteilung in Römisches und Deutsches Recht besondere Bedeutung zukommt. Diese Trennung scheint derzeit in Rückbildung begriffen zu sein. Das aus der Lehrpraxis entstandene Buch trägt dieser Entwicklung Rechnung. Behandelt werden die antiken römischen Grundlagen, Grundzüge des germanischen und des deutschen Rechts seit dem Mittelalter ebenso wie Rezeption des römischen Rechts und Humanismus bis hin zu den modernen Kodifikationen und dem Phänomen der Globalisierung. Ein Kapitel zum Nationalsozialismus und zu den Rechtsbildungen nach 1945 sowie zur Rechtsentwicklung in der DDR und der Bundesrepublik runden den Band ab. Das Standardwerk liegt jetzt in einer sechsten durchgesehenen und aktualisierten Auflage vor.