Europäisches Verordnungsrecht kann oft nur unter Rückgriff auf nationale Vorschriften durchgeführt werden. In der Anwendung kommt es so zwangsläufig zu einer Verschränkung zwischen europäischer und nationaler Rechtsordnung. Bei Verordnungsnormen stellen sich aufgrund der direkten Anwendbarkeit grundlegend andere Probleme als beim europäischen Richtlinienrecht. Clara Schulze Velmede zeigt die unterschiedliche Problemlage in theoretischer wie in praktischer Hinsicht und untersucht, welche dogmatischen Regeln und rechtstheoretischen Annahmen diesem Ineinandergreifen der Rechtsordnungen zugrunde liegen. Das so entwickelte methodische Grundkonzept für die rechtsordnungsübergreifende Rechtsanwendung wird in einem praktischen Teil anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überprüft, was auch genuin datenschutzrechtliche Erkenntnisse zutage fördert.