Der neue Kommentar zur Landesverfassung Baden-Württemberg
ermöglicht nach über dreißig Jahren endlich wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Zugleich erscheint er zum 65. Geburtstag der 1953 verabschiedeten Verfassung. Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Anwaltschaft und Rechtsprechung erläutern in bisher nicht vorhandener Gründlichkeit alle Bestimmungen der Landesverfassung. Sie gewährleisten gleichermaßen Praxisbezug und wissenschaftliche Fundierung des Werkes. Soweit sinnvoll, ist auch die nähere Ausgestaltung durch einfaches Recht in die Erläuterungen einbezogen, etwa beim Wahl-, Geschäftsordnungs-, Verfassungsprozess-, Schul- oder Kommunalrecht.
Die Autonomieräume der Landesverfassung Baden-Württemberg und die landesverfassungsrechtlichen Besonderheiten gegenüber dem Grundgesetz sowie im Verhältnis zu den anderen Landesverfassungen werden deutlich herausgearbeitet und rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dies gilt beispielsweise für die bundesweit einmalige Möglichkeit bindender Vorgaben des Landtags an die Bundesratsvertreter des Landes bei Kompetenzübertragungen auf die EU.
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg (früher: Staatsgerichtshof) ist umfassend ausgewertet. Dasselbe gilt für die einschlägigen Judikate des Bundesverfassungsgerichts und teilweise anderer Landesverfassungsgerichte.
Hohe Aktualität
Der neue Verfassungskommentar berücksichtigt sämtliche Novellierungen der Landesverfassung bis zu den jüngsten Änderungspaketen vom Dezember 2015. Er befasst sich deshalb auch mit den neuen Staatszielbestimmungen und den Stärkungen plebiszitärer Elemente. Ebenso wird die 2013 einfachgesetzlich eingeführte Landesverfassungsbeschwerde im prozessrechtlichen Teil ausführlich behandelt.