Die Verfasserin widmet sich dem Gesamtschuldnerregress unter Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft. Ausgehend von der Prämisse, dass eine Regressbeschränkung qua gesellschaftlicher Fürsorgepflicht anzuerkennen ist, werden ihre Auswirkungen auf den Gesamtschuldnerregress dargestellt. Weiterer Untersuchungsgegenstand ist die Bildung interner Haftungsquoten. Hierbei gelangt die Verfasserin zu dem Ergebnis, dass die konkrete Ausformung der Überwachungspflicht infolge einer horizontalen Aufgabendelegation die Höhe der Haftungsquoten der Vorstandsmitglieder unmittelbar beeinflusst. Die Untersuchung endet mit Überlegungen zur Regresssicherung und zeigt hierbei kautelarjuristische Gestaltungsmöglichkeiten auf.