Die Frage nach der Notwendigkeit einer sektorspezifischen Rundfunkkonzentrationskontrolle in Zeiten fortschreitender Digitalisierung und Konvergenz steht im Mittelpunkt dieses Buches. Nach einer Analyse der rundfunkrechtlichen Kriterien zur Beurteilung „vorherrschender Meinungsmacht" erweist sich die Rundfunkkonzentrationskontrolle als ungeeignetes Instrument, „multimediale Meinungsmacht" zu verhindern. Zudem fehlt es der Rundfunkkonzentrationskontrolle an praktischer Relevanz. Die bislang einzige Entscheidung, mit der die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) eine Beteiligungsänderung aufgrund vorherrschender Meinungsmacht zu verhindern suchte, hob das Bundesverwaltungsgericht auf. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht – insbesondere die Fusionskontrolle – hinreichenden Schutz vor multimedialer Meinungsmacht bietet.