Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Ausnahmevorschrift, wonach stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung der EEG-Umlage erreichen können. Hierzu müssen diese Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Antrag für das Folgejahr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Diese Text- und Materialsammlung enthält wesentliche gesetzliche Bestimmungen und fundierte Informationen zur BesAR. Das BAFA hat sie systematisch zusammengestellt und aufbereitet, um Ihnen mit dieser Textsammlung eine wertvolle Unterstützung bei der Antragstellung zur BesAR zu bieten.

Die Texte entsprechen dem Gesetzesstand 1. März 2020.