In Sportfernsehsendungen werden seit jeher werbliche Botschaften im redaktionellen Programm übermittelt, da die am Ereignisort vorhandene Werbung mitübertragen wird. Die vorliegende Untersuchung zeigt im Hinblick auf Sportsendungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unter besonderer Berücksichtigung neuerer Entwicklungen des Rundfunkrechts auf, in welchen Grenzen eine solche Vermischung redaktioneller und werblicher Inhalte zulässig ist. Zudem werden die Regelungen der vom Programm abgetrennten Werbung im Rahmen einer Sportsendung ebenso näher betrachtet wie die Frage, inwieweit Änderungen der einschlägigen Regelungen wünschenswert sind.