Der Autor untersucht, ob die Verfassungen der Länder sowie das Grundgesetz Spielraum für die Absenkung von Quoren in Verfahren direkter Demokratie lassen. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte ausgewählter Länder der Bundesrepublik, welche diese Frage restriktiv beantwortet. Sodann folgt eine Feststellung des normativen Gehaltes von Art. 20 GG und des Verhältnisses von Wahlen und Abstimmungen. Ein weiterer Punkt ist die Spezifikation der Verfassungsinhalte des Demokratieprinzips, insbesondere des Mehrheits- und des Legitimationsprinzips sowie des Verfassungsvorrangs. Die praktischen Funktionen sowie Nutzen und Nachteile direkter Demokratie werden anhand der Schweiz und Kalifornien betrachtet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Wahlen und Abstimmungen verfassungsrechtlich gleichgeordnet sind. Das Grundgesetz sowie die Länderverfassungen belassen dem Gesetzgeber einen größeren Raum zur Absenkung von Quoren, als dies die Rechtsprechung annimmt.