Der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) hat in den letzten Jahren einen stetigen Bedeutungszuwachs erfahren. Zugleich nahm die Kritik zu, dass der Tatbestand nicht mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz zu vereinbaren sei. Zwar geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass der Tatbestand des § 266 StGB noch mit dem Bestimmtheitsgrundsatz zu vereinbaren sei. Zugleich forderte es die Rechtsprechung und die Wissenschaft auf, die tatbestandlichen Voraussetzungen des Untreuetatbestandes weiter zu konkretisieren.
Dies ist der Startpunkt der Arbeit. Der Autor stellt zunächst die hypothetische Einwilligung dar, um anschließend zu klären, ob eine Übertragung auf den Untreuetatbestand unter den besonderen Voraussetzungen des Vermögensstrafrechts denkbar ist. Dabei bezieht der Autor auch die Systemtheorie, die ökonomische Analyse und den freiheitlichen Rechtsbegriff in seine Überlegungen mit ein.