Um die tatsächlichen Hürden für die Einstellung behinderter Menschen abzusenken, erweisen sich zwei arbeitsrechtliche Instrumente als Kernstücke der gesetzgeberischen Inklusionsbemühungen: Zum einen sollen Arbeitgeber durch die Beschäftigungspflicht eine bestimmte Quote ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Zum anderen trifft Arbeitgeber aus einem antidiskriminierungsrechtlichen Blickwinkel heraus bereits bei der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses die Verpflichtung, die individuelle Situation der behinderten Menschen zu berücksichtigen und diesen mithilfe angemessener Vorkehrungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen eine tatsächliche materielle Chancengleichheit zu gewähren. Julian Stassek untersucht das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Konzeptionen, hinter denen letztlich unterschiedliche und nicht bruchlos zu einem organischen Ganzen zusammenzufügende Konzepte stehen.