Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 12. Juli 2017 zur Vereinbarkeit der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern die Grundkonzeption des deutschen Kammerwesens in eindrucksvoller Art und Weise bestätigt. Dabei hat der Erste Senat nicht nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt, sondern auch wichtige Hinweise für die Ausgestaltung des Wahlrechts und das Handeln der Kammern formuliert. Auf der Grundlage dieser wegweisenden Entscheidung wurden für die dritte Auflage des Handbuchs des Kammerrechts alle Beiträge überarbeitet und aktualisiert. Zudem wurde ein neuer Abschnitt zum Haushaltsrecht ergänzt.