Der Öffentliche Auftraggeber nimmt im Vergaberecht eine zentrale Rolle ein. Als Tatbestand bestimmt er, ob ein Rechtsgeschäft dem Vergaberecht unterfällt – oder nicht. Der Tatbestand des Öffentlichen Auftraggebers ist deshalb seither Gradmesser und Stellschraube für den Erfolg des Europäischen Vergaberechts, das seinen Niederschlag erst 1998 im deutschen Recht fand.

Diese Arbeit zeichnet nach, welchen Herausforderungen die Implementierung des Europäischen Vergaberechts begegnete und mit welchen Mitteln es gelingen kann, einem neuen Rechtsgebiet zur Geltung in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen zu verhelfen. Daneben untersucht und bewertet die Arbeit die zentrale Frage, inwieweit zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des Vergaberechts eine trennscharfe Abgrenzung zwischen staatlichen und nicht staatlichen bzw. öffentlichen und nicht öffentlichen Auftraggebern überhaupt möglich ist und welche Korrekturen notwendig sind, damit der Rechtspraxis die nötige Rechtssicherheit gegeben ist.