Die Arbeit beschäftigt sich mit den Implikationen folgender Paradigmen: des Rechtsstaates der Gefahr- und Risikovorsorge und des Verfassungsstaates des Grundgesetzes. Die Analyse erfolgt vor dem Hintergrund der Entscheidung über den beschleunigten Atomausstieg Deutschlands. Anhand dieses Beispiels kann die Verbindung zwischen vorsorgendem Handeln und den Grundrechten überprüft werden. Mit der Entscheidung für eine gestaffelte Abschaltung aller Kernkraftwerke nahm der Staat die Rolle eines Vorsorgestaates ein. Diese Entscheidung führte neben der Beschränkung der Grundrechte der Kernkraftwerkbetreiber und damit einhergehender Relativierung der Verfassungsstaatlichkeit zur Entstehung hoher Schadensersatzansprüche, die aus der Änderung der politischen Richtlinien des Landes für Energieversorgung resultierten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit eine Harmonisierung staatlicher Paradigmen möglich ist, ohne dabei die Idee der Verfassungsstaatlichkeit zu riskieren.