Schon seit einiger Zeit vermehrt sich die Kritik an der Ausdehnung der Verfolgbarkeit von Straftaten, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Zusammenhängen. Der Autor greift diese Kritik auf und befasst sich mit der Frage, inwieweit eine sog. nachtatbestandliche Unrechtsphase Einfluss auf den Lauf der Verjährung haben kann. Dabei erfasst er von seinem Ansatz aus die Relevanz einer nachtatbestandlichen Unrechtsphase von sehr grundlegenden Begriffen wie der jeweiligen Deliktskategorie, dem Telos der Strafverfolgungsverjährung und dem maßgebenden tatbestandlichen Handlungs- und Erfolgsunrecht. Mit dem Vorschlag eines eigenständigen verjährungsrechtlichen Beendigungsbegriffs präsentiert der Autor anschließend wertvolle Anstöße zur Begrenzung der Ausdehnung der Verfolgbarkeit von Straftaten.