Trotz der lebhaften Diskussion über die Beteiligung an organisatorischen Machtapparaten vermag keiner der bisher vertretenen Ansätze eine völlig überzeugende Lösung anzubieten. Auf der Basis einer kritischen Analyse dieser Ansichten und der allgemeinen Theorien zu Täterschaft und Teilnahme sowie unter Heranziehung handlungstheoretischer Einsichten und rechtstheoretischer Vorgaben zur Begriffsbildung entwirft Hernán Orozco ein zweistufiges Mitverantwortungsmodell. Auf der ersten Stufe befasst er sich mit der Zuschreibung von Verantwortung für die Straftat als Ganze; die zweite Stufe ist der Ermittlung des Ausmaßes der jeweiligen Beteiligungsbeiträge gewidmet. Die Anwendung dieses Beteiligungsmodells auf die Fälle organisatorischer Machtapparate ermöglicht es, eine befriedigende Antwort auf die Frage nach der Begründung und Verteilung strafrechtlicher Verantwortung der auf verschiedenen Hierarchieebenen tätigen Organisationsmitglieder zu entwickeln.