Ziel des Buches ist die Vermittlung gründlicher Kenntnisse auf dem Gebiet des Vermögensstrafrechts. Der Schwerpunkt liegt in der Gesetzesauslegung. Historische und kriminologische Bezüge kommen nur zur Sprache, wenn dies für das Verständnis einer Norm oder eines Lehrsatzes unumgänglich erscheint. Die dogmatischen Teile sind knapp gehalten, wenn sich hinter einem Lehrsatz keine Streitfrage mit nennenswerten Konsequenzen für die Normanwendung verbirgt. Dagegen sind diejenigen Teile umfangreich erläutert, in denen mehr oder minder umstrittene Lehrsätze mit praktischen Auswirkungen dargestellt werden. Neben dem Pflichtstoff sind auch solche Delikte, die für den universitären Schwerpunktbereich im Strafrecht bedeutsam sein können, ausführlich behandelt.