Die Arbeit ermittelt anhand einer Auslegung von § 337 StPO das Wesen der strafprozessualen Revision. Dabei wird im Rahmen der Auslegung von Wortlaut und Systematik einerseits auf die Besonderheiten der Verfahrensrüge eingegangen. Die dort bestehenden Prüfungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts werden systematisiert und die Grenzen der Revisibilität insbesondere hinsichtlich des Verbots der Rekonstruktion der Hauptverhandlung ausgelotet. Andererseits werden im Rahmen der Sachrüge die Strafmaßrevision und die sog. erweiterte Revision erörtert. Dabei werden insbesondere das Recht des Revisionsgerichts zu eigener Strafzumessung und die dogmatische Berechtigung der erweiterten Revision betrachtet. Anschließend werden die Aufgaben der Revision ermittelt und eine differenzierende Zwecksetzung für Verfahrens- und Sachrügen vorgeschlagen. Die Arbeit schließt mit fünf Folgerungen, die das Wesen der Revision beschreiben und auf zwei aktuelle Fragestellungen des Revisionsrechts angewendet werden.