Einhergehend mit dem wachsenden Aufgabenspektrum der Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften ist die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden in den vergangenen Jahren stetig bedeutsamer geworden. Neben der Vorbereitung und Leitung der Aufsichtsratssitzungen obliegt dem Vorsitzenden die Informationsvermittlung zwischen dem Vorstand und dem Abschlussprüfer auf der einen Seite und dem Aufsichtsratsplenum auf der anderen Seite sowie die Ausführung der Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats. Andreas Breidenich widmet sich einer Analyse dieser Funktionen, ehe es abschließend um die Frage geht, inwieweit der Aufsichtsratsvorsitzende die Gesellschaft aus eigenem Recht bei Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Leitung der Aufsichtsratssitzungen vertreten kann.