Greift die Bundesnetzagentur regulierend in das Marktgeschehen nach dem TKG ein, betrifft dies regelmäßig nicht nur den Regulierungsadressaten, sondern auch andere zugangsberechtigte Netzbetreiber und Diensteanbieter. Dementsprechend ist der Drittschutz im Rahmen der Marktregulierung ein Feld, das seit einigen Jahren vermehrt Gegenstand gerichtlicher Äußerungen gewesen ist. Zusätzlich aufgeladen wird diese Thematik durch die richtlinienrechtliche Vorsteuerung.


Im Fokus dieser Untersuchung steht die Ermittlung des drittschützenden Gehalts der Marktregulierungsnormen sowie eine systematisierende Einteilung der drittschützenden Regelungen. Behandelt werden neben überkommenen Kriterien zur Bestimmung drittschützender Normen auch Ansätze zur Bewältigung multipolarer Konfliktlagen und Richtlinienvorgaben.