Politik und Verwaltung sollen öffentliche Unternehmen zielgerichtet, am besten „strategisch“, steuern und kontrollieren. Hierzu müssen die handelnden Akteure aber „strategiefähig“ sein. Am Beispiel der Förderbankensteuerung durch politische Akteure in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen wird nachgewiesen, dass die Handelnden grundsätzlich über die Fähigkeit verfügen, strategisch zu agieren, dass aber Ausmaß und Ausprägung sich voneinander unterscheiden. Anregungen und Best Practices werden identifiziert, die dazu beitragen können, die Arbeit der steuernden und kontrollierenden Akteure weiter zu verbessern. Methodisches Vorgehen und theoretische Bezüge basieren auf aktuellen politikwissenschaftlichen Erkenntnissen.