Im Zivilrecht kann eine Selbstbindung rechtsgeschäftlich (durch eine Willenserklärung) oder außerrechtsgeschäftlich (ohne eine Willenserklärung) erfolgen. Der rechtsgeschäftlichen Selbstbindung kommt dabei Vorrang zu. Auf die außerrechtsgeschäftliche Selbstbindung sollte nur bei Schutzlücken zurückgegriffen werden. Eine präzise Abgrenzung zwischen diesen beiden Arten von Selbstbindung ist vor allem wichtig für die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sowie für die Schaffung von sinnvollen Interessenausgleichen, mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz von Urteilen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf ausgewählte Beispiele aus dem arbeitsrechtlichen Kündigungs- und Befristungsrecht, da insbesondere in diesem Bereich ein derartiges Bedürfnis besteht. Ferner stellt sie einen Appell an die Rechtsprechung dar, präziser zwischen rechts- und außerrechtsgeschäftlicher Selbstbindung zu unterscheiden, und ermahnt Arbeitgeber, und Arbeitnehmer den wirklichen Willen deutlicher zu artikulieren.