Gerichtsstandsvereinbarungen gewährleisten zuständigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Innerhalb der EU motivieren Gerichtsstandsvereinbarungen wie kein zweites Instrument des IZPR zu grenzüberschreitendem Handel und fördern so die europäische Integration. Zugleich wird unter Verweis auf die Errungenschaften des wechselseitigen Vertrauens und des Anerkennungsprinzips in der EU die zuständigkeitsrechtliche Nachprüfung von Urteilen, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen beruhen, abgelehnt. Urteile des forum derogatum werden europaweit anerkannt. Niklas Brüggemann analysiert internationale Gerichtsstandsvereinbarungen umfassend aus zuständigkeitsrechtlicher, rechtshängigkeitsrechtlicher und anerkennungsrechtlicher Perspektive. Er zeigt auf systematischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Grundlage, dass die Derogationswirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen de lege ferenda durch einen Anerkennungsversagungsgrund geschützt werden sollte.