Die Social Media haben die zwischenmenschliche Kommunikation revolutioniert. Die digitale Mitteilungsbedürftigkeit der Internetnutzer hat ein noch nie dagewesenes Maß erreicht, wodurch das Social Web auch aus arbeitsrechtlicher Sicht immer größere Bedeutung erlangt. Dabei geht es einerseits um die Privatnutzung der Social Media am Arbeitsplatz, andererseits um die im privaten Bereich stattfindende Selbstinszenierung des Arbeitnehmers in den verschiedenen Social Media-Diensten. In beiden Konstellationen kann der Arbeitnehmer verschiedene Pflichtverletzungen begehen. Diese Arbeit befasst sich mit deren Voraussetzungen und kündigungsrechtlichen Folgen sowie verfahrensrechtlichen Fragestellungen.