Wie wirken sich Irrtümer im markenrechtlichen Bereich (§§ 143 ff. MarkenG) auf Vorsatz- und Schuldebene aus? Um diese Frage zu beantworten, werden zunächst allgemein die §§ 16, 17 StGB ausgelegt, voneinander abgegrenzt und Kriterien für die Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums entwickelt. Zudem wird die Abgrenzung von untauglichem Versuch und Wahndelikt vorgenommen und der sogenannte Umkehrschluss argumentativ gestützt. Im Anschluss folgt eine umfassende Untersuchung der relevanten Fehlvorstellungen im Markenstrafrecht. Dadurch dass die §§ 143, 143a, 144 MarkenG auf die zivilrechtlichen Rechtsbegriffe des Markengesetzes Bezug nehmen, ergeben sich komplexe irrtumsrechtliche Probleme. In diesem Zusammenhang werden Irrtümer im Rahmen der verschiedenen Schutzobjekte (Marke, geschäftliche Bezeichnung, Unionsmarke, geographische Herkunftsangabe), der Tathandlung (Verwechslungs- und Bekanntheitsschutz) und der Schutzschranken des Markenrechts erörtert. Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der versuchsbegründenden Fehlvorstellungen im Markenstrafrecht.