Der religiöse oder weltanschauliche Glaube kann den Einzelnen dazu veranlassen, von den Freiheiten, die jedermann zustehen, nur eingeschränkt Gebrauch zu machen. Kommt nun eine hoheitliche Handlung hinzu, die diesen Freiheitsbereich berührt, kann dies dazu führen, dass der Gläubige stärker beeinträchtigt ist, als der Nicht- oder Andersgläubige. Dieses Problem umschreibt die Figur der staatlichen Eingriffe in glaubensbedingt reduzierte Freiheiten.

Die Arbeit geht der Frage nach, wie das staatliche Handeln in der Sonderkonstellation zu beurteilen ist, in der der Grundrechtsträger seine Freiheit selbst dadurch vermindert, dass er sich religiösen Vorschriften unterwirft. Zugleich wird die Arbeit zum Anlass genommen, sich insbesondere mit der höchst umstrittenen Frage der Reichweite des sachlichen Schutzbereichs der Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG auseinanderzusetzen.