Richter, Staatsanwälte und Polizisten haben bei der Strafverfolgung besondere Befugnisse, die sie zu Eingriffen in Grundrechte und strafrechtlich geschützte Rechtsgüter ermächtigen, z.B. Festnahmen oder Überwachungsmaßnahmen. Umgekehrt wird die Überschreitung dieser Befugnisse als besonderes Unrecht angesehen. In diesem Spannungsfeld untersucht die Arbeit systematisch Voraussetzungen und Grenzen einer Strafbarkeit der verschiedenen Amtsträger wegen rechtswidriger Handlungen. Sie liefert damit zugleich einen bislang fehlenden Teil einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre bezüglich Verfahrensfehlern im Strafprozess. Im Zentrum der Betrachtung stehen Delikte gegen die Rechtspflege und gegen Individualrechtsgüter, Besonderheiten bei allgemeinen Grenzen der Strafbarkeit sowie besondere Grenzen, die die Stellung der Amtsträger berücksichtigen (z. B. Amtsbefugnisse und Sperrwirkung). Die dabei auftretenden Fragestellungen werden nach dem Prinzip einer umfassenden Prozessrechtsakzessorietät gelöst.