Aus einer Aufteilung einheitlicher betrieblicher Funktionen auf zwei oder mehrere Rechtsträger resultiert im Allgemeinen eine Betriebsaufspaltung, bestehend aus Besitz- und Betriebsunternehmen. Die zivilrechtliche Aufteilung wird steuerrechtlich anerkannt; die Rechtsprechung knüpft hieran jedoch, je nach Fallgestaltung, besondere steuerrechtliche Rechtsfolgen.
Die Arbeit widmet sich der Besitzgesellschaft als Teil dieses Gesamtsachverhalts. Sie bietet ein wirtschaftliches (Gegen-)Konzept zu dem Verständnis im Sinne des steuerrechtlichen Rechtsinstituts. Es wird gezeigt, dass sich dieses Konzept im internationalen Steuerrecht unter den wirtschaftlich geprägten Unternehmensbegriff subsumieren lässt. Auf der Ebene des nationalen Rechts ist eine Anpassung der Betriebsaufspaltungsrechtsprechung notwendig, um die eigene wirtschaftliche Betätigung der Besitzgesellschaft adäquat zu erfassen. Sie ist im steuerrechtlichen Sinne Gewerbebetrieb.