Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar, weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen, während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein.

Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.