Die Arbeit untersucht die Definition des Geschlechts im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs im Hinblick darauf, ob diese die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität erfasst. Die Analyse der Definition wird getragen von dem Anspruch, auch sozialwissenschaftliche, ethnologische und medizinische Erkenntnisse zum Begriff des Geschlechts zu berücksichtigen. Ausgehend von dieser interdisziplinären Analyse der Definition des Art. 7 III IStGH-Statut wird gezeigt, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität auch bei Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards, mit deren Bedeutung für die Auslegung des IStGH-Statuts sich die Autorin ebenfalls auseinandersetzt, nicht davon erfasst sind. Anschließend zeigt die Autorin, dass darin aufgrund der Verfolgungen wegen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität eine Schutzlücke zu sehen ist und macht Vorschläge, wie deren Schließung gelingen kann.