Ist Strafe ohne Schmerzzufügung vorstellbar? Möglicherweise ist eine solche Strafpraxis sogar wünschenswert. Zwar stehen dagegen sowohl alltägliche Intuitionen wie auch elaborierte Rechtfertigungsversuche. Diese Intuitionen und Rechtfertigungen enthalten Richtiges, doch können sie die Notwendigkeit des Strafschmerzes nicht überzeugend begründen. Zu entwickeln ist daher, wie eine Transformation der gegenwärtigen Sanktionspraxis aussehen kann. Ein geeigneter Fluchtpunkt, so die vorgetragene Überlegung, liegt in der unserer Lebensform zugrunde liegenden Praxis des Gewährens und Entziehens von Vertrauen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zur Förderung herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses 2018.