Die Dogmatik technischer Risiken der Wissenschaft stößt an ihre Grenzen, wenn es das Wissen selbst ist, das als gefährlich gilt. Es hat dann einen doppelten Verwendungszweck: Möglichen Nutzen für Leben und Gesundheit und möglicher Missbrauch als Waffe. Muss der Staat riskantes Wissen verhindern? Attacken mit biologischen Waffen geschehen. Dies legitimiert jedoch nicht, Forschungsfragen einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen. Die nicht auszuschließende Möglichkeit der Erkenntnis verleiht der Wissenschaft ihre weit gehende Freiheit und allein die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass aus einem Forschungsergebnis eine Biowaffe wird, löst keine Schutzpflicht aus. Die Nuancen dazwischen behandelt diese Arbeit im Mehrebenensystem der Grund- und Menschenrechte.