Die Europäisierung des Insolvenzrechts hat mit der jüngst verkündeten Restrukturierungs- und Insolvenzrechtsrichtlinie einen neuen Höhepunkt erreicht. Angesichts dessen bedarf es dringend einer europäischen Diskussion der Verfahrenszwecke, denn vor dem Hintergrund unterschiedlicher Wirtschaftsverfassungen bestehen diesbezüglich gewaltige Unterschiede. So favorisiert das französische Recht an vielen Stellen die Sanierung. Demgegenüber bezweckt das deutsche Verfahren primär die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung, was aufgrund verfassungs- wie europarechtlicher Vorgaben im Grundsatz unverzichtbar erscheint. Im Angesicht eines rechtspolitischen „Sanierungshypes“ zeigt diese rechtsvergleichende Analyse aber auch auf, inwieweit die Sanierungsförderung im deutschen Recht intensiviert werden sollte und welche Wege hierfür unter Umständen offenstünden. Besonderes Augenmerk liegt dabei unter anderem auf vorinsolvenzlichen Restrukturierungsinstrumenten im Sinne der genannten Richtlinie.