Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DS-GVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen. Präzise und verständlich
vermittelt der neue HK-BDSG Interpretationssicherheit in allen wichtigen Fragen:
Verarbeitung persönlicher Daten
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis/Arbeitnehmerdatenschutz
Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte
über die DS-GVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes.

Durchgängig berücksichtigt sind die Änderungen durch das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG -EU). Die hierdurch geänderten Vorschriften im BDSG sind an den entsprechenden Stellen hervorgehoben.