Mit dem gerechten Frieden geht - gerade wie er in der Friedensdenkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland niedergelegt ist - für viele seiner Vertreterinnen und Vertreter eine Absage an die Lehre vom gerechten Krieg einher. Friedensordnung wird als Rechtsordnung begriffen. Mit diesem rechtsethischen Verständnis verbindet sich aber kein radikaler Pazifismus. Vielmehr bleibt Frieden auf die Durchsetzung des Rechts – und dafür steht der Terminus der rechtserhaltenden Gewalt – verwiesen. Ihre ethischen Kriterien werden dann aber wieder im Rückgriff auf den gerechten Krieg generiert. Diese Parallelität ist nicht unproblematisch. In einen anderen Rahmen gestellt gilt es, grundlegend über die Begründung und Verortung der rechtserhaltenden Gewalt neu nachzudenken.