Thema der Studie ist das Spannungsfeld, das zwischen dem durch verschiedene Gesetzesänderungen ausufernden Tatbestand des § 331 Abs. 1 StGB und dem grundsätzlich statuierten Verfolgungszwang der Strafverfolgungsbehörden entstanden ist. Dabei wird das Bestehen dieses Konflikts anhand einer Auswertung des Umgangs der Exekutive, Judikative und Legislative mit der Norm nachgewiesen. Für letztere wird eine vergleichende Analyse der Gesetzgebungsgeschichte bei der Mandatsträgerbestechung, § 108e StGB, durchgeführt. Eine umfassende und von Einzelfällen unabhängige Lösung dieses für die Ermittlungspraxis bestehenden Widerspruchs wird schließlich in einer Verfolgungsselektion, die an rechtsgutorientierten Kriterien ausgerichtet ist, entwickelt.