Der Band sucht den ehrbaren Kaufmann im deutschen Recht und möchte damit die bisherigen Forschungen zu diesem Thema im Bereich Compliance und Corporate Social Responsibility (CSR) um eine rechtshistorische Betrachtung ergänzen. Beleuchtet werden nicht nur die einstigen Ehrengerichte der Industrie- und Handelskammern und der Börse, sondern auch die Entwicklung der Ehrenstrafe. Die Rechtsfolge dieser Strafe war die Ehrlosigkeit, die Einfluss auf das Wirken des Kaufmanns nehmen konnte. Die Untersuchung zeigt, dass über 2000 Jahre hinweg es hauptsächlich drei Tatbestände waren, die die Ehrenstrafe nach sich zogen, nämlich Meineid, Bankrott und Kuppelei. Die Autorin kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass ein Kaufmann, der log oder bankrott war, zumindest kein ehrbarer Kaufmann sein konnte.