Der polizeiliche Einsatz von Gesichtserkennung ist heftig umstritten. Gesichtserkennung kann zur effektiven Bekämpfung von Straftaten beitragen, geht zum Teil aber mit erheblichen Grundrechtsbeeinträchtigungen einher. Diesbezüglich einen angemessenen Ausgleich herzustellen, ist zuvorderst Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers. Vorgaben hierfür sind im deutschen Verfassungsrecht, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta sowie im europäischen Datenschutzrecht zu finden. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Zulässigkeit des polizeilichen Einsatzes von Gesichtserkennung in Verbindung mit Videoüberwachung zur Bekämpfung von Straftaten.