Alt und neu schnell nachschlagen – umfassend und präzise informiert

Seit 1. Januar 2018 ist die 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie ändert im „neuen“ SGB IX insbesondere den Teil 1 und damit das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und Verfahrensrecht in wichtigen Punkten:

Neuer Begriff der Behinderung
Ausweitung der Leistungsgruppen
Einführung neuer Beratungsstrukturen
Verschärfung der Verbindlichkeit bei der Zuständigkeit
Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung
Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens zur Koordinierung der Leistungen

Träger der Eingliederungshilfe müssen zudem die neuen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren sowie zu den Vertragsverhandlungen berücksichtigen.

Jeder Beteiligte muss sich daher sofort mit den Neuerungen vertraut machen, um den Übergang vom alten in das neue Recht optimal zu bewältigen.

Die WALHALLA Arbeitshilfe Bundesteilhabegesetz Reformstufe 2: Das neue SGB IX macht es leicht, sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX einzuarbeiten:

Die absatzgenaue Gegenüberstellung der Vorschriften von Teil 1, den am 01.01.2018 in Kraft getretenen Paragrafen von Teil 2 (zuständige Eingliederungshilfeträger, Vertragsrecht) sowie die Darstellung der Regelungen zum Gesamtplanverfahren geben einen Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut
Die optische Hervorhebung der Änderungen zeigt: Was gilt ab 2018? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung zwischen altem und neuem Recht?
Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die Modifikationen, führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts
Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die Materie

Weitere Infos zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf www. fokus-sozialmanagement.de