Die moderne Gesellschaft fordert das traditionell repressiv arbeitende Strafrecht über stets komplexer werdende Sachverhalte zunehmend heraus. Stößt das materielle Strafrecht bei der Bewältigung vermehrt auftretender normativer, kognitiver oder zeitlicher Defizite regelungstechnisch an seine Grenzen, schlägt die Stunde des prozeduralen Rechts: Über den Einsatz flexibler, insbesondere diskursiver Verfahrensformen kann materiellen Defiziten effektiv begegnet und die Akzeptanz des Ergebnisses durch eine Beteiligung der unmittelbar betroffenen Personen gesteigert werden. Dass ein derartiges prozedurales Strafrecht mit dem geltenden Recht vereinbar ist und darüber hinaus das Potential in sich trägt, Rechtsgüter wirksamer schützen, die Rechtssicherheit erhöhen und die Strafverfolgungs- und Justizbehörden von der zum Teil schwierigen inhaltlichen Feststellung strafwürdigen Verhaltens entlasten zu können, zeigt diese Arbeit umfassend auf.