Mit der Vorstellung vom Stil als Eigentum verbindet sich die Hoffnung, Exklusivitätsrechte auf ererbte, erlernte, gekaufte, geborgte, geschenkte oder auch gestohlene Epochen-, National- oder Individualstile geltend machen zu können. Da sich der stets unscharfe und relationale Stilbegriff gleichwohl nur bedingt juristisch einhegen lässt, ist das Recht auf den Stil vor allem in historiografischen, ethischen oder ideologischen Diskursen ausgefochten worden. Ihnen widmet sich der vorliegende Band.