Die Arbeit skizziert eine Organisationsform für Forschungskooperationen und will damit zur Schaffung rechtlicher Infrastrukturen im Wissenschaftsbereich beitragen. Ausgehend von der Feststellung, dass die gesellschaftsrechtlichen Handlungsformen nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn zugeschnitten sind, wird der Corporate-Governance-Ansatz fortentwickelt zur Collaborative Research Governance, um die wissenschaftliche Aufgabenstellung und die kooperative Zielfunktion rechtlich abzubilden. Dies macht eine in wissenschaftsrelevanten Fragen autonome Leitung und die Teilhabe der WissenschaftlerInnen am Kooperationsgeschehen erforderlich. Beides folgt aus dem verfassungsrechtlichen Gebot wissenschaftsadäquater Organisationsstrukturen.