Das deutsche Arbeitskampfrecht ist mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen ein hauptsächlich durch die Rechtsprechung des BAG geprägter Rechtsbereich, der mehr und mehr auch durch europarechtliche Vorgaben beeinflusst wird. Bedeutende Erkenntnisquelle der Weiterentwicklung des deutschen Arbeitskampfrechts insbesondere im Licht der europarechtlichen Vorgaben ist dabei die Rechtsvergleichung. Dieses hat die Verfasserin zum Anlass genommen, sich intensiv mit dem belgischen Arbeitskampfrecht zu befassen und dieses den deutschen Regelungen rechtsvergleichend gegenüberzustellen.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Grenzen und Rechtsfolgen des belgischen Arbeitskampfrechts vor dem Hintergrund der belgischen Rechtsauffassung zur Koalitionsfreiheit, dem Sys -tem der Sozialpartner sowie den belgischen Kollektivverträgen, den conventions collectifs du travail. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht aufgrund der auch in Belgien vorherrschenden Bedeutung der Streik als Arbeitskampfmittel. Darüber hinaus werden ebenso weitere Arbeitskampfmittel rechtsvergleichend gegenübergestellt. Die Verfasserin hat sich dazu ausführlich sowohl mit der in Belgien zum Arbeitskampfrecht bestehenden Rechtsprechung als auch der Literatur sowie der praktischen Umsetzung der theoretischen Vorgaben auseinandergesetzt und die Ergebisse vergleichend gegenübergestellt.

Die Verfasserin bietet mit der vorliegenden Arbeit nicht nur einen Einblick in das belgische Arbeitskampfrecht, sondern zeigt auf, dass die deutsche Weise im Umgang mit Arbeitskämpfen nicht den einzigen Weg der Konfliktlösung darstellt und ergänzt somit die Diskussion um das nationale Arbeitskampfrecht.