Erst die Übermittlung der bei einer internen Untersuchung gewonnen Erkenntnisse verhilft dem Compliance-Instrument zu seiner vollen Wirkung. Die Arbeit untersucht an der Schnittstelle von Datenschutz- und Strafprozessrecht, inwiefern die Weitergabe von Ermittlungsergebnissen innerhalb grenzüberschreitender Konzernstrukturen sowie an nationale und US-Behörden gerechtfertigt werden kann. Leitend ist der Blick auf den verdächtigten Arbeitnehmer. Bei einem Informationstransfer in ein paralleles staatliches Strafverfahren droht aufgrund der erleichterten Erhebungsbedingungen im Privatrechtsverhältnis ein Unterlaufen seiner förmlichen Beschuldigtenstellung. Thematisiert wird, ob das Datenschutzrecht das strukturelle Ungleichgewicht korrigieren und zu einer faireren Ausgestaltung interner Ermittlungen beitragen kann. Die Praxis US-behördlicher Herausgabeverlangen findet hierbei ebenso Berücksichtigung wie die Auswirkungen einer unrechtmäßigen Weitergabe auf die strafprozessuale Verwertbarkeit privater Erkenntnisse.