Juristen sprechen wie selbstverständlich von Argumentation. Die philosophische Argumentationstheorie wurde dabei kaum zur Kenntnis genommen. Diese hat in den letzten Jahrzehnten eine stürmische Entwicklung genommen, die hier nachgezeichnet werden soll. Ein Argument hilft uns bei Orientierungsbedarf, aber nur beim Übergang von einem Satz zum nächsten. Juristische Argumentation ist nötig, weil das Gesetz immer mehrere Bedeutungen oder Lesarten zulässt. Also muss man im Verfahren darüber streiten. Die Leistung des Rechts liegt darin, die Übersetzung eines unentscheidbaren realen Konfliktes in einen entscheidbaren rechtlichen Konflikt zu erzwingen. Selber entscheiden kann juristische Argumentation aber nicht. Dies kann nur der Richter. Wenn sie nicht entscheidet, was tut sie dann? Sie schafft für den Richter, der später seine Entscheidung begründen muss, Anschlusszwänge. Er ist gezwungen, die im Verfahren vorgetragenen Argumente zur Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen.