Die sportliche Führung der DDR setzte gegenüber seinen häufig noch minderjährigen Athlet:innen gezielt und flächendeckend Dopingmittel ein, um mittels sportlicher Dominanz systemische Überlegenheit gegenüber „dem Westen“ zu demonstrieren. Insgesamt sollen etwa 8.000 bis 10.000 Athlet:innen in das staatliche Dopingprogramm einbezogen gewesen sein. Hochphase war hierbei der Zeitraum von 1974 bis 1989. Von den bundesdeutschen Gerichten wurde das DDR-„Zwangsdoping“ wie eine vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Eine juristische Analyse nach Abschluss der Strafverfahren Anfang der 2000er Jahre hat bislang in der Rechtswissenschaft nur in Ansätzen stattgefunden. Die Verfasserin schließt mit ihrer Dissertation diese bisherige Forschungslücke.