Der Besitz ist im BGB gegen jede verbotene Eigenmacht geschützt - auch seitens der Person, der ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der Besitzstörung zusteht. Der Besitzer kann sich nicht nur mit Notwehr oder Selbsthilfe gegen den Täter der verbotenen Eigenmacht zur Wehr setzen, sondern auch Besitzschutzansprüche auf Wiederherstellung der ursprünglichen Besitzlage und auf Unterlassung künftiger Störungen geltend machen. Daraus resultiert ein Spannungsfeld zwischen possessorischem und petitorischem Recht, dessen Auflösung im BGB nur fragmentarisch geregelt ist und zivilprozessuale und zwangsvollstreckungsrechtliche Folgefragen aufwirft. Diese werden von Rechtsprechung und Lehre höchst uneinheitlich beantwortet. Riccarda Feldmann bietet ein umfassendes Lösungskonzept de lege lata und unterbreitet konkrete Vorschläge de lege ferenda.